Betreuungsmanagement Oldenburg


Wann endet eine Betreuung?

Die Richter des Betreuungsgerichtes sind dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Übliche Überprüfungsfristen sind je nach Fall nach einem, zwei oder spätestens sieben Jahren.

Die Auflhebung einer Betreuung kann unabhängig von diesen Überprüfungsfristen durch die betreute Person oder den/ die Betreuer/in angeregt werden. Wenn die betreute Person, ihr/e Betreuer/in und das Betreuungsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsaufhebung.

Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Betreuungsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des/ der Betroffenen aufrechterhalten.

 


 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.