Betreuungsmanagement Oldenburg


Einrichtung und Beginn einer Betreuung

Bis 1992 konnten Erwachsene unter bestimmten Umständen entmündigt werden, ihre gesetzliche Vertretung übernahm ein so genannter Vormund. Seit der Betreuungsrechtsreform können Volljährige nicht mehr entmündigt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen. Der berufliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen im Grundsatz so zu treffen, wie sie der geschäftsfähige Betreute selbst getroffen hätte.

Die Betreuung wird vom Betreuungsgericht des Aufenthaltortes der betroffenen Person angeordnet, nachdem im Vorfeld durch die betroffene Person selbst oder eine nahe stehende Person die Betreuung angeregt wurde. 

Bevor das Betreuungsgericht jedoch entscheidet, wird die Erforderlichkeit der Betreuung überprüft. Das Gericht beauftragt in der Regel die Betreungsbehörde oder eine/n Verfahrenspfleger/in einen Sozialbericht zu erstellen, bittet den behandelnden Arzt um eine Stellungnahme und hört den Betroffenen persönlich an.

Erst dann wird über Umfang und Dauer der Betreuung entschieden.

Bevor ich die Interessen meiner Betreuten wahrnehmen kann, muss ich die Zustellung des Beschlusses zur Einrichtung der Betreuung und der Bestallungsurkunde abwarten.


 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.