Betreuungsmanagement Oldenburg
Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Betreuungsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuerin künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise können sein:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Bei der jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Als gesetzliche Vertreterin nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Behörden und Institutionen außergerichtlich als auch gerichtlich wahr ( z.B. gegenüber Gerichten, Sozialämtern, Jobcentern, Banken, Vermietern, Heimen, Pflegeversicherungen, Krankenkassen, ect.).
Eine Betreuung ist als Unterstützungsmanagement zu sehen. Der Betreuer/die Betreuerin hilft der betreuten Person ein Netzwerk an Unterstüzung und Kontakten aufzubauen und alle Hilfen, die erforderlich und möglich sind zu installieren. Denn das Ziel der Betreuung ist es, diese ganz oder in Teilen entbehrlich zu machen.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.