Betreuungsmanagement Oldenburg
Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl und der Wille der Betreuten. Unter diesen Gesichtspunkten wird ein Plan zur Betreuung erstellt, der das kurz-,mittel- und langfristige Tätigwerden bestimmt.
Gesetzliche Betreuung ist eine soziale Dienstleistung. Mittellose Bürger werden nicht vom Betreuungsgericht zur Übernahme der Kosten herangezogen, aber evtl. unterhaltspflichtige Verwandte in der geraden Linie. Vermögende Bürger zahlen für die gesetzliche Betreuung eine vom Gesetzgeber festgelegte und vom Betreuungsgericht beschlossene Vergütung einschließlich der Auslagen, sowie Gerichtsgebühren.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.